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Sachkundenachweis

Oblig. Sachkundenachweis nach Art. 68 Abs. 1 und 2 TierschutzVerordnung, Alter nach Anfrage

Jeder Hundehalter, der nach dem 1.9.2008 einen Hund angeschafft hat, ist verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erlangen. Ersthundehalter haben einen Theoriekurs von 4 Lektionen zu besuchen (ab 1.9.2010 vor dem Kauf oder vor der Übernahme des Hundes). Alle Hundehalter, die nach dem 1.9.08 einen Hund angeschafft haben, haben ausserdem einen praktischen Kurs, über 4 Lektionen Dauer zu besuchen.

Wir haben diese fachspezifische, vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) anerkannte Ausbildung absolviert und sind offiziell lizenziert, unsere Lizenz Nr. ist 08/0012


Was muss ich tun wenn:

Ich vor dem 1.9.2008 einen Hund übernahm...
... ich bin Hundehalter: keine Ausbildung nötig
... ich bin Ersthundehalter: keine Ausbildung nötig

Ich zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010 einen Hund übernommen habe oder übernehmen werde...

... ich bin Hundehalter: muss bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren
... ich bin Ersthundehalter: muss den Theoriekurs und das Training bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren


Ich nach dem 1.9.2010 einen Hund übernehme...
... ich bin Hundehalter: muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren
... ich bin Ersthundehalter: muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren

Kurskosten:
Theorie: 150.--
Praxis : 190.--
Kursbeginn: nach Absprache
Anmeldung: erforderlich 079 600 40 94
Kursort: individuell
Copyright Dogmotions.ch
Source: http://www.dogmotions.ch/Web/de/Sachkundenachweis/Default.htm